Rechtsanwalt Offermanns

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Betreuungsrecht und Pflegerecht

Im Alter sind viele Menschen auf Pflege und Betreuung angewiesen. Unabhängig davon, ob diese Unterstützung durch professionelle Anbieter oder durch Angehörige erbracht wird, stellen sich oft die gleichen rechtlichen Fragen. Aus meiner langjährigen Tätigkeit für verschiedene Altenhilfeunternehmen und als anwaltlicher Vertreter von Seniorinnen und Senioren kenne ich beide Perspektiven gleichermaßen.

Insbesondere zu folgenden Themen stehe ich Betroffenen, Angehörigen und Betreuern rechtlich zur Seite:

  • Geschäftsunfähigkeit (Darlegung und Beweis)

    Will sich eine Partei in einem Prozess darauf berufen, dass ein Rechtsgeschäft unwirksam ist, weil eine Partei zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht geschäftsfähig war, muss sie diesen Einwand darlegen und beweisen.
    Mit Urteil vom 26.04.2022 (X ZR 3/20, NJW 2022, 3147) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass eine Beweisaufnahme über die Geschäftsunfähigkeit einer Person durchgeführt werden muss, wenn eine Prozesspartei Umstände vorträgt, bei deren Vorliegen eine Geschäftsunfähigkeit gegeben wäre. Im ersten Leitsatz der Entscheidungsgründe heißt es dazu: "Zur substantiierten Darlegung von Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2, § 105 Abs. 2 BGB genügt der Vortrag konkreter Anhaltspunkte, aufgrund derer die Möglichkeit der Geschäftsunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist."
    Solche konkreten Anhaltspunkte können sich zum Beispiel aus einem Attest des behandelnden Arztes ergeben, nach dessen Einschätzung eine deutliche kognitive Beeinträchtigung und erhebliche Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit vorgelegen hat. Die notwendige Beweisaufnahme kann dann durch Einholung eines Sachverständigengutachtens und/oder die Vernehmung der behandelnden Ärzte als sachverständige Zeugen durchgeführt werden.

    Um sich also auf die Geschäftsunfähigkeit einer Person wirksam zu berufen, müssen also zunächst konkrete Anhaltspunkte für die Geschäftsunfähigkeit vorgetragen und im Falle eines Rechtsstreits auch bewiesen werden.


  • Vorsorgevollmacht, Vollmacht, Patientenverfügung
  • Betreuer, Betreuungsgericht
  • Pflegegrad und Pflegeversicherung
  • Pflegeheim, ambulanter Pflegedienst
  • Aufgabenkreis und Vergütung des Betreuers
  • Einwilligungsvorbehalt
  • Schadensersatz und Regress
  • Abwehr einer Betreuung

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