Allgemeines Zivilrecht
Zum Zivilrecht, auch Privatrecht oder bürgerliches Recht genannt, gehören alle Rechtsangelegenheiten zwischen Personen, Unternehmen und anderen nichtstattlichen Organisationen, wie man sie aus dem täglichen Leben kennt. Das allgemeine Zivilrecht beschäftigt sich mit den Lebenssachverhalten, die nicht speziellen zivilrechtlichen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Arbeitsrecht oder dem Mietrecht, zugewiesen sind. Es geht im allgemeinen Zivilrecht u.a. um folgende Rechtsgebiete:
• Verkehrsrecht
Bei einem für Sie unvermeidbaren Verkehrsunfall kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für alle Rechtsanwaltskosten auf, die Ihnen infolge des Unfalls entstehen. In einem solchen Fall können Sie also bedenkenlos einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Das spart Ihnen viel Zeit und Arbeit.
Das Honorar des Rechtsanwalts ist Teil des Ihnen durch den Unfall entstandenen Schadens, der durch die gegnerische Versicherung ersetzt wird. Zum Schaden gehören unter anderem auch die Reparaturkosten, der Minderwert Ihres Fahrzeugs, der Nutzungsausfall, Ihr Verdienstausfall, ein Haushaltsführungsschaden etc.
Sollten Sie durch den Unfall verletzt worden sein, haben Sie neben dem Ihnen entstandenen wirtschaftlichen Schaden auch Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach den Auswirkungen der Verletzungen. Je größer die Schmerzen und Beeinträchtigungen und je länger sie andauern, desto höher ist das Schmerzensgeld. Bei der Ermittlung des Schmerzensgeldes werden u.a. Art, Ausmaß und Dauer der Gesundheitsschäden berücksichtigt. Pauschale Aussagen sind schwierig, da bei Personenschäden jeder Einzelfall anders ist.
Versicherungen haben ein Interesse daran, die Zahlungen an Geschädigte so gering wie möglich zu halten. Dazu setzen sie alle Mittel ein, wie z.B. Kürzungen, stockende Zahlungen, unrechtmäßige Gegenforderungen, unseriöse Vergleichsangebote.
Wenn Sie sich in einem Schadensfall durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, begegnen Sie der Versicherung auf Augenhöhe und können Ihre berechtigten Forderungen vollumfänglich durchsetzen.
Nach einem Verkehrsunfall stehe ich Ihnen nicht nur zur Durchsetzung von Ansprüchen, sondern auch zur Abwehr von Ansprüchen zur Seite, z.B. wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.
• Vertragsrecht
• Kaufrecht
• Darlehensrecht
• Werkvertragsrecht
• Maklerrecht
• Auftragsrecht
• Schadensersatzrecht
• Bereicherungsrecht
• Immobilienrecht
• Verbraucherrecht